Familien und Lebensgemeinschaften sowie im gemeinsamen Haushalt lebende Kinder, soweit Pos 2 oder 3 zutrifft, unabhängig der Anzahl der aktiven Personen
40,00€
4 c
Familien und Lebensgemeinschaften, sowie im gemeinsamen Haushalt lebende Kinder, soweit Pos 2 oder 3 zutrifft, und nur eine Person aktiv ist
28,00€
5
Familien/ Lebensgemeinschaften ab 3 Personen, wenn nur Pos. 6 zutrifft
Schiedsrichter:innen, Juror:innen (Einschränkung: sofern keine Strafen o.ä. anfallen, die nicht im Entscheidungsbereich des Vereins liegen, z.B. wegen Nichtantreten)
0,00€
8
Vorstandsmitglieder nach §26 BGB auch Pos. 4 a-c und Pos. 5
0,00€
9
Trainer:innen
gemäß Organisationsrichtlinien
10
Ehrenmitglieder
0,00€
12
(je) Mahnung incl. Standard-Portoaufwand zzgl. fremde Kosten, z.B. Rücklastschriftgebühren
7,50€
Bei der Anmeldung fällt eine einmalige Aufnahmegebühr von 25,00€ pro Antrag an.
Die genannten Beiträge sind Monatsbeiträge und werden quartalsweise (01.01., 01.04., 01.07. sowie 01.10.) im Voraus per Lastschrift eingezogen. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Halbjahreswechsel. Die Kündigung muss schriftlich auf dem Postweg erfolgen.
Für Pos. 2 ist bis zum 15. des Vormonats des ermäßigten Zeitraumes ein aktueller/ geeigneter Nachweis zu erbringen. Stichtag sind jeweils der 30.06. sowie der 31.12.
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